Der Campingplatz
Ob mit Wohnwagen, Reisemobil oder Zelt:Bei uns finden Sie den perfekten Platz für Ihren naturnahen Campingurlaub.
Das Areal unterteilt sich in mehrere verschiedene Plätze:
- Der „Obstgarten“ und der „Holländer Platz“ liegen gut geschützt im Wald und bieten auch im Sommer ausreichend Schatten.
- Der „Boote Platz“ zeichnet sich durch die Nähe zum Bootsanleger, direkt an der Hase aus und ist somit ideal erreichbar für Bootewanderer oder Angler.
- Der „Große Platz“ ist umsäumt von einem wunderschönen, alten Baumbestand und lädt zum entspannten Verweilen ein.
- Die „Große Wiese“ liegt direkt unterhalb des Sanitärgebäudes und ist auch für größere Gruppen, sowie Zeltlager geeignet.
- An den Platz grenzt ein kleiner Teich.
Die Benutzung der Sanitäranlagen ist für unsere Gäste kostenlos.
Bei Verstößen gegen die Platzordnung werden einzelne Personen oder ganze Gruppen des Platzes verwiesen.
Campingplatz - Preise & Informationen
Pro Übernachtung:
Erwachsene | 5,50 € |
Kinder ab 3 Jahre bis einschl. 12 Jahre | 3,00 € |
Wohnmobil | 9,00 € |
Bulli/Van | 7,00 € |
Wohnwagen | 8,00 € |
Zelt klein / Pavillon (bis 3m x 3m) | 4,00 € |
Zelt groß / Pavillon (bis 6m x 3m) | 6,00 € |
Auto / Motorrad | 3,00 € |
Tagesgäste | 2,00 € |
Hund | 1,00 € |
Stromkosten pro kWh | 0,60 € |
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Campingplatz Familie Rolfes
Groß Dörgen 2
49740 Haselünne
Tel. 05931-2319
Zeltplatz „HaseNaturCamping“ - Platzordnung
Die Benutzung des Zeltplatzes und dessen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.Lagerfeuer sind nach vorheriger Absprache mit den Inhabern an den vorhandenen Feuerstellen erlaubt (Ausnahmen: z.B. längere Trockenheit).
Bäume und Sträucher dürfen nicht beschädigt werden. Es darf kein Holz aus den umliegenden Wäldern geholt werden.
Fahrten mit dem Auto / Motorrad / Roller sind zur An-/Abfahrt erlaubt.
Fahrten ab 22:30 Uhr nur noch in Notfällen.
Gäste haben den Platz bis 22:30 Uhr zu verlassen.
Jeder Zeltplatzbesucher hat sich kameradschaftlich, gesittet und rücksichtsvoll zu verhalten, sowie seinen Stellplatz und dessen Umgebung sauber zu halten.
Die Lautstärke (z.B. Musik) muss ab 22:30 Uhr soweit gesenkt werden, dass andere Gäste nicht mehr gestört werden.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind von den Zeltplatzbenutzern einzuhalten.
Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern oder ähnlichem ist strikt untersagt und führt zum sofortigen Platzverweis.
Bei der Benutzung der Duschen und Toiletten muss darauf geachtet werden, diese in einem angemessenen, sauberen Zustand zu verlassen.
Nach Beendigung des Aufenthalts müssen eventuell ausgehobene Gräben oder Löcher wieder zugeschüttet und begradigt werden.
Der Platz ist sauber zu verlassen.
Angefallener Müll muss selbst entsorgt, oder kann gegen Gebühr an der Anmeldung abgegeben werden.
Die Abrechnung erfolgt am Abreisetag bis 12:00 Uhr.
Das Hausrecht wird von den Platzbetreibern ausgeübt. Anweisungen sind Folge zu leisten.